Jubiläen und Ehrenpatenschaften

Besondere Jubiläen ehrt der Bundespräsident durch seinen Glückwunsch. Auf Antrag übernimmt er die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Amtszimmer (Archivbild)

Alters- und Ehejubiläen

Besondere Jubiläen ehrt der Bundespräsident durch seinen Glückwunsch. In- und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gratuliert er zur Vollendung des 100. und des 105. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag. Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., 70., 75. und 80. Hochzeitstages.

Altersjubilare
20132014201520162017201820192020202120222023
6.9857.2275.5234.3864.0773.9985.8266.9657.4846.9886.549

Hierbei hat der Bundespräsident im letzten Jahr 5.130 Frauen und 1.062 Männern zum 100. Geburtstag gratuliert.

Ehejubiläen
20132014201520162017201820192020
10.82611.35212.96814.38614.82115.74116.30117.035
202120222023
19.88221.36123.238

Ehrenpatenschaften

Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.

Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (aktuell 500 Euro) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde aushändigen.

Ehrenpatenschaften
20132014201520162017201820192020202120222023
600600550500460541450449414400417

Die Bundespräsidenten haben seit 1949 insgesamt rund 83.00 Ehrenpatenschaften übernommen.